Regenüberlaufbecken (RÜB) Thalgut
Publikation «Sicherung von öffentlichen Abwasseranlagen» nach Art. 28 KGSchG in Verbindung mit Art. 21 und 22 WVG für die Sicherung von öffentlichen Abwasser- und Wasserleitungen (Söl)
Die Gemeinde Gerzensee bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Regenüberlaufbecken (RÜB) Thalgut», zur öffentlichen Auflage:
- Überbauungsplan 1:500 mit Überbauungsvorschriften vom 11.04.2025
- Erläuterungsbericht zur Überbauungsordnung vom 11.04.2025
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 15. Mai 2025 bis und mit 15. Juni 2025, bei der Gemeinde Gerzensee öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Gerzensee verfügbar (www.gerzensee.ch).
Während der Auflagefrist kann schriftlich begründet Einsprache erhoben werden (Art. 60 Abs. 2 BauG). Die Eingaben sind an die Gemeinde Gerzensee, Spielgasse 1, 3115 Gerzensee zu richten.
Gerzensee, 12. Mai 2025
Der Gemeinderat