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20. Aug. 2018, 15:37 Uhr

Medienmitteilung vom 17. August 2018

Informationen aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat hat die Gesamterneuerungswahlen (Amtsdauer: 1. Januar 2019 – 31. Dezember 2022) auf 23. September 2018 festgesetzt. Allfällige notwendige Stichwahlen finden am 11. November 2018 statt.


Zu wählen sind:
1. Nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz):
- 6 Mitglieder des Gemeinderates

2. Nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz):
- Der Gemeindepräsident (zugleich Gemeinderatspräsident)

Politische Parteien oder Wählergruppen wurden aufgefordert, ihre Wahlvorschläge bis am Freitag, 10. August 2018, 16.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Gerzensee einzu-reichen.

Innerhalb der vorgeschriebenen Frist sind für die Gemeindewahlen vom 23. September 2018 folgende Listen eingereicht worden:

Gemeindepräsident

Sozialdemokratische Partei plus Gerzensee (SPplus)
1. Lehmann Stefan, 1974, Dorfstrasse 26a (bisher)
Da für das Amt des Gemeindepräsidenten nicht mehr als ein Vorschlag eingegangen ist, kann der Gemeinderat den heutigen Gemeindepräsidenten Stefan Lehmann in stiller Wahl für die nächsten 4 Jahre als gewählt erklären.

Wahl
In Anwendung von Art. 49 des Urnenwahlreglements wird Lehmann Stefan im stillen Verfahren als gewählt erklärt. Die auf den 23. September 2018 angesetzte Majorzwahl entfällt somit.

6 Mitglieder des Gemeinderates

Schweizerische Volkspartei Gerzensee (SVP)
1. Hossmann Ernst, 1962, Haltenweg 6 (bisher)
2. Lauber Alain, 1980, Fahrweg 1 (bisher)
3. Zulliger Fabian, 1971, Spielgasse 7 D (neu)

Sozialdemokratische Partei plus Gerzensee (SPplus)
1. Stucki-Oswald Franziska, 1970, Breitenriedstrasse 6 (bisher)

Freie politisch unabhängige Wähler Gerzensee
1. Tschannen Monika, 1958, Rütigässli 16 (bisher)
2. Errass Denise, 1974, untere Kirchenzelg 47 (neu)

Da für das Amt des Gemeinderates nicht mehr Vorschläge eingegangen sind als Sitze zu besetzten sind, kann der Gemeinderat die Kandidierenden in stiller Wahl für die nächs-ten 4 Jahre als gewählt erklären.

Wahl
In Anwendung von Art. 39 des Urnenwahlreglements werden die Kandidierenden als gewählt erklärt. Die auf den 23. September 2018 angesetzte Proporzwahl entfällt somit. 

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