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23. Dez. 2020, 15:03 Uhr

Information Ersatzneubau Schützenfahrbrücke

Die Einsprachefrist ist am 28. September 2020 abgelaufen.

Die Einsprachefrist ist am 28. September 2020 abgelaufen.
Es sind 3 Einsprachen beim Regierungsstatthalteramt eingegangen, ausschliesslich aus dem          Bereich Umwelt- und Naturschutz, hauptsächlich zum Thema Vogel- sowie Baumschutz (2x          Einwohner Münsingen, 1x Schweizer Vogelschutz SVS/ Bird Life Schweiz).
Weiterhin liegen 13 Fachberichte mit Auflagen vor, die nun noch ins Projekt eingearbeitet wer-         den müssen. Davon ist lediglich der Amtsbericht Naturschutz negativ, eine Baufreigabe kann         erst erfolgen, wenn die gemachten Auflagen erfüllt sind. Es ist zu beachten, dass es sich                 grundsätzlich nicht um die Abweisung des Bauvorhabens handelt, es sind formelle Unterlagen     zu ergänzen sowie zusätzliche Abklärungen durch das Ingenieurbüro zu erarbeiten.
Aufgrund des erforderlichen Zeitbedarfs für die Einspracheverhandlungen und die Bearbeitung    der Auflagen aus den Amts- und Fachberichten, ist eine Ausführung der Leistungen in diesem         Winter nicht mehr möglich.
Weiterhin ist das weitere Vorgehen mit den beteiligten Gemeinden Münsingen und Belp zu             koordinieren und eine Konsultation mit dem Regierungsstatthalteramt durchzuführen, dieses         wird sich voraussichtlich bis Ende Jahr hinziehen und eine vorherige Baubewilligung ist nicht           absehbar.
Aus diesen Gründen wurde das laufende Submissionsverfahren sistiert und soll im Frühjahr            2021  nochmals neu gestartet werden.

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