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28. Jul. 2022, 07:59 Uhr

Feuerverbot im Wald und generelles Feuerwerkverbot

Aufgrund der Gefahrenstufe 4 "gross" gilt im Kanton Bern weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Zusätzlich haben die Regierungsstatthalter ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk & Höhenfeuern erlassen.

Aufgrund der Gefahrenstufe 4 "gross" gilt im Kanton Bern weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Zusätzlich haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie von Höhenfeuern erlassen.

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Das von den Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthaltern des Kantons Bern am 19. Juli 2022 erlassene Feuerverbot im Wald gilt weiterhin: Das Entfachen von Feuer im Wald / in Waldesnähe (Mindestabstand 50 m) bleibt bis auf Widerruf untersagt.

Generelles Verbot von Feuerwerk und Höhenfeuern
Zusätzlich haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter für den Kanton Bern ein generelles Verbot von Feuerwerk erlassen. Auch das Steigenlassen von Himmelslaternen ist auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten.

Bundesfeier in Gerzensee vom 31. Juli 2022
Gestützt auf die Verbote des Kantons Bern wurden für die Bundesfeier folgende Massnahmen beschlossen:
- Kein Feuer
- Kein Abbrennen von Feuerwerk

Auf der kantonalen Webseite wird laufend über die aktuelle Gefahrensituation in den Regionen des Kantons Bern informiert: https://www.naturgefahren.sites.be.ch/de/start/aktuelle-situation/waldbrand.html

Bitte beachten Sie, bei einem Feuerausbruch unverzüglich die Feuerwehr über die Telefonnummer 118 zu alarmieren.

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