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Publiziert am 6. Aug 2026, 16:06 Uhr

2. Öffentliche Auflage Ortsplanungsrevision

Aktualisierung Ortsplanung Öffentliche Planauflage von Änderungen

Der Gemeinderat Gerzensee bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die gegenüber den Auflageakten geänderten und durch die Gemeindeversammlung am 8. Juni 2026 beschlossenen Baureglementsänderungen in Art. 58 Abs. 1, Art. 59 Abs. 1 und Art. 60 Abs. 1 zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen vom 6. August bis 7. September 2026 während den Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung im Gemeindehaus öffentlich auf. Die Unterlagen stehen ebenfalls auf www.gerzensee.ch zur Einsicht bereit.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begrün-det an den Gemeinderat Gerzensee einzureichen.

Hinweis: Einsprachen können nur gegen die bezeichneten nachträglichen und von der Gemeindeversammlung beschlossenen Änderungen in Art. 58 Abs. 1, Art. 59 Abs. 1 und Art. 60 Abs. 1 des Baureglements erhoben werden.

Öffentliche Auflage Ortsplanungsrevision

Der Gemeinderat

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