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18. Mär. 2020, 10:39 Uhr

Massnahmen Gemeindeverwaltung

Aufgrund der vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus, bleibt der Schalter der Gemeindeverwaltung bis auf Weiteres geschlossen.

Gerne sind wir telefonisch zu folgenden Zeiten für Sie da:

Montag:                    07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

Wir bieten Ihnen zahlreiche Dienstleistungen elektronisch oder per Post an:

Baugesuche (Auflageakten)
-Die Akten der aktuell aufliegenden Baugesuche können per Telefon (031 781 01 88) oder via E-Mail (info@gerzensee.ch) bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden.
- Wir stellen die Akten umgehend per Post oder via Mail zu. 

Erwerbsausfall Selbständigerwerbende
- Hier finden Sie Informationen der Ausgleichskasse des Kantons Bern betreffend Erwerbsausfall infolge Coronavirus.

Tageskarten
- Die Tageskarten können weiterhin online reserviert werden.
- Wir senden Ihnen die reservierten Tageskarten zusammen mit der Rechnung per Post zu.

Steuererklärungen
- Senden Sie uns die Steuererklärung per Post oder werfen Sie diese in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung.

Anmeldung Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger
- Füllen Sie das Anmeldeformular aus und senden Sie uns dieses zusammen mit dem     Heimatschein per Post  oder werfen Sie die Dokumente in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung.
- Der Niederlassungsausweis wird Ihnen mit entsprechender Rechnung per Post zugestellt.

Anmeldung Ausländerinnen und Ausländer
- Füllen Sie das Anmeldeformular der Gemeinde und das Anmeldeformular des Kantons Bern aus und senden Sie uns die Formulare zusammen mit einer Kopie des Arbeitsvertrags, des Mietvertrags und des Passes / ID per Post oder werfen Sie die Dokumente in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung.
- Wir werden die Unterlagen an den Migrationsdienst weiterleiten und melden uns bei Ihnen, sobald der neue Ausweis eingetroffen ist.

Abmeldung Schweizerbürgerinnen und Bürger
- Teilen Sie uns Ihr Wegzugsdatum und Ihre neue Adresse telefonisch oder per E-Mail mit und senden Sie uns Ihren Niederlassungsausweis per Post oder werfen Sie Ihn in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung.
- Nach erfolgter Abmeldung werden wir Ihren Heimatschein direkt an Ihre neue Wohnsitzgemeinde senden.

Abmeldung Ausländerinnen und Ausländer
- Teilen Sie uns Ihr Wegzugsdatum und Ihre neue Adresse telefonisch oder per E-Mail mit.
- Sie erhalten die Abmeldebestätigung anschliessend per Post.

Verlängerung von Ausländerausweisen
- Senden Sie die ausgefüllte Verfallsanzeige zusammen mit einer Kopie des Arbeitsvertrags und eine Kopie des Passes / ID.
- Wir werden die Unterlagen an den Migrationsdienst weiterleiten und melden uns bei Ihnen, sobald der neue Ausweis eingetroffen ist.



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